Allgemeine Verkaufsbedingungen Cermix

1. Nachstehende allgemeine Verkaufsbedingungen finden für alle vom Käufer getätigten Bestelllungen Anwendung und gelten für alle Verkäufe durch die Firma CERMIX SA (nachstehend «CERMIX»). Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen von CERMIX gelten für sämtliche Bestellungen des Käufers, unabhängig der Form (Telefon, E-Mail, Direktkontakt), als anerkannt und akzeptiert; allfällige allgemeine Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

 

2. Der Abschluss des Kaufvertrags tritt beim Empfang der «Auftragsbestätigung» durch CERMIX in Kraft. Die durch CERMIX erstellte und schriftlich oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung im Anschluss an die Bestellung des Käufers ist verbindlich in Bezug auf den Typ und die Menge der bestellten Ware und muss folglich vom Käufer kontrolliert werden. Die Masse, das Gewicht, die Farben und Farbtöne der Produkte sind unvermeidbaren Abweichungen unterworfen und unterliegen daher den üblichen Toleranzen. Demzufolge werden Beanstandungen aufgrund dieser Merkmale des Produkts nicht akzeptiert. Die Informationen in den Preislisten, der Homepage und in Katalogen verstehen sich lediglich als Richtwerte bzw. gelten für eine beschränkte Gültigkeitsdauer. Verbindlich ist einzig die Offerte oder Auftragsbestätigung. Telefonisch erteilte Auskünfte sind ohne Gewähr, sofern sie sich nicht ausdrücklich auf eine Offerte beziehen. Wir behalten uns jederzeit das Recht, Preisänderungen vorzunehmen. Bei Bestellungen auf der Basis von Flächen oder Volumen erfolgt die Berechnung der Materialmenge durch CERMIX ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Verantwortung für einen höheren oder minderen Verbrauch.

 

3. Die angegebenen oder mit CERMIX vereinbarten Liefertermine sind ohne Gewähr. Sie bilden keine grundlegende Bedingung des Kaufvertrags. Die Nichteinhaltung dieser Termine berechtigt den Käufer in keinem Fall zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Entschädigungen oder Schadensersatz. CERMIX ist nicht zum Einhalten der Liefertermine verpflichtet wenn der Käufer seine Bestellung ändert, im Falle höherer Gewalt oder Streik oder bei unvollständiger Bestellung.

 

4. Ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel gehen die Risiken bei Auslieferung der Ware auf den Käufer über; die Lieferung gilt stets ab Werk oder Lager, auch wenn die Preise als gebührenfrei oder Porto zu Lasten des Empfängers angegeben werden.
Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden, Bruch, Fehlmenge, Verspätung, Diebstahl, Feuer etc., während des Transports oder in den Räumlichkeiten des Käufers ab. Dies gilt ebenfalls für den Versand frostempfindlicher Ware bei Frost. Der Käufer bzw. der Empfänger ist nur berechtigt, die Ware in Empfang zu nehmen, wenn erinnerhalb der gesetzlichen Fristen alle Vorkehrungen zur Wahrung der Rechte der Parteien gegenüber dem Spediteur getroffen hat.

 

5. Das Entladen erfolgt auf Kosten und Risiko des Empfängers der Ware, auch wenn CERMIX seine eigenen Hilfsmittel oder das Personal zum Entladen (inkl. Personal des Vertragsspediteurs) zur Verfügung stellt.

 

6. Die Preise verstehen sich ab Werk zum am Liefertag gültigen Tarif. Ausgenommen sind besondere Vereinbarungen. Die Gebühren (MWST, Lenkungsabgaben auf VOC, andere) oderspezifische Rechte aufgrund geltender Regelung werden zusätzlich zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Gebühren oder spezifische Rechtesind bei Preisnachlässen oder Rabatten ausgenommen.

 

7. Die Rechnungen werden zum am Liefertag gültigen Tarif erstellt. Ausser bei Ausnahmevereinbarungen sind diese ohne Skontoabzug zahlbar, unabhängig der Zahlungsart (bar, Überweisung, Übertrag …).

Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen ab Versanddatum, ausser bei Vereinbarung einer Vorauszahlung, einer Zahlung bei Lieferung oder einer anderen Zahlungsart. Wir behalten uns zudem das Recht vor, jederzeit vor, während oder nach Ausführung des Auftrages Garantien zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung (Transaktion mit Verfalldatum) gilt der Käufer auch ohne Abmahnung als säumig, und schuldet Verzugszinse von 5 % sowie Mahnspesen in der Höhe von 50,00 CHF pro Abmahnung.

 

8. Bei nicht fristgemässer Zahlung behalten wir uns ausdrücklich einen Eigentumsanspruch an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Eine nicht fristgerechte Begleichung einer Rechnung zieht umgehend und ohne Abmahnung oder andere Formalitäten die Fälligkeit aller weiteren offenen Beträge und noch nicht fälligen Rechnungen nach sich. Im Sinne einer Konventionalstrafe schuldet der Käufer für die verspätete Zahlung einen Pauschalbetrag von 10% der Restschulden. Ausserdem können wir nach eigenem Ermessen und mittels einfacher Mitteilung die rechtswirksame Auflösung des Verkaufsvertrag aller gelieferten und noch nicht bezahlten Waren veranlassen. Wir sind ebenfalls berechtigt, laufende Bestellungen aufzuschieben oder zu annullieren, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.

 

9. Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der gelieferten Ware für den vorgesehenen Gebrauch umgehend nach Empfang zu kontrollieren und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Die Ware gilt als angenommen, wenn die Kontrolle nicht oder nicht in angemessenem Umfangerfolgt oder festgestellte Mängel nicht umgehend, spätestens aber innert15 Tagen nach erfolgter Lieferung, gemeldet werden. Wir haften für Herstellungsfehler auf unseren Produkten. Jegliche Beanstandung muss, unter Bekanntgabe der Rechnungs-Nummer, bei sichtbaren Mängeln innerhalb von 15 Tagen nach Empfang und bei unsichtbaren Mängeln innerhalb von zwei Jahren ab demselben Datum erfolgen.
• Beanstandete Ware muss im Lager des Käufers bis zur definitiven Erledigung der Beanstandung aufbewahrt werden.
• Der Käufer kann den Empfang der beanstandeten Ware weder verweigern, noch sie verwenden oder sie ohne Erlaubnis zurücksenden.
• Unsere Garantie beschränkt sich auf die Rückerstattung des verrechneten Preises oder auf den Ersatz der beanstandeten Ware. Jegliche Forderung auf Wandelung oder Schadenersatzzahlung ist ausgeschlossen, unabhängig der vorgebrachten Begründung.

 

10. Die Ware kann nur mit schriftlichem Einverständnis von CERMIX zurückgenommen werden. In jedem Fall erfolgt die Rücknahme der Ware ausschliesslich, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befindet und eine spätere Wiederverwendung möglich ist. Als Entschädigung für die entstandenen Kosten werden die Transportkosten um30 % des Rechnungsbetrags erhöht. Die Transport- und allfällige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Letzterer übernimmt die Kosten und das Risiko für den Transport.

 

11. Die Anwendungsbedingungen unserer Produkte gehen aus unseren Verkaufs- und technischen Unterlagen hervor. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge unsachgemässer Anwendung unserer Produkte:

• Nichtbeachten unserer Anwendungsbedingungen auf unseren Verpackungen und/oder technischen Merkblättern.
• Nichteinhaltung der geltenden Regeln oder Normen
• Verwendung von beeinträchtigen Produkten (Frost, Feuchtigkeit, überschrittenes Ablaufdatum auf der Verpackung etc..).
• Vermischung/Beimengung anderer Produkte oder Zusätze zur gelieferten Ware. Verwendung von Produkten ausserhalb des spezifischen Anwendungsbereichs und der definierten Bedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, …)

 

12. Im Falle von Mängeln, ungeachtet der Rechtsgrundlage, begrenzt sich die Haftung von CERMIX in jedem Fall auf den direkten Schaden und, im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten, auf den Kaufpreis der bestellten und verwendeten Menge der beanstandeten Ware. CERMIX übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden (wie Fehlanwendung, Betriebsunterbruch, Verdienstausfall, zusätzliche Planungs-/Ausführungsarbeiten etc.) oder für Folgeschäden.

 

13. Spezialanfertigungen im Auftrag des Käufers werden nach Fertigstellung im Werk verrechnet und können weder verweigert noch an CERMIX retournier werden.

 

14. Im Streitfall zu den vorliegenden Verkaufsbedingungen findet schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Nyon, Sitz des Unternehmens. Der Lieferort und die Zahlungsart der Waren bestimmen keinesfalls das zuständige Gericht; dies gilt auch bei Garantieansprüchen oder bei mehreren Klägern.

 

Gland, 1. Mai 2020

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